Das Gymnasium vermittelt die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird; es schafft auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.

Allgemeine Informationen
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12 (G8) bzw. 5 bis 13 (G9) und baut auf der Grundschule auf.

An Gymnasien können folgende Ausbildungsrichtungen eingerichtet werden:

-Sprachliches Gymnasium; am Sprachlichen Gymnasium kann ein humanistisches Profil mit Latein als erster und Griechisch als dritter Fremdsprache eingerichtet werden; ein solches Gymnasium führt die Bezeichnung "Humanistisches Gymnasium", -Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium, -Musisches Gymnasium, -Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium; dabei wird ein wirtschaftswissenschaftliches und/oder ein sozialwissenschaftliches Profil eingerichtet.

An den vier Schweinfurter Gymnasien finden sich alle in Bayern angebotenen Ausbildungsrichtungen (vgl. die Angaben unter "Name der Schule"). Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen acht (G8) bzw. neun (G9) Jahrgangsstufen, die letzten beiden Jahrgänge stellen die Kursphase der Oberstufe dar, in der in Grund- und Leistungskursen unterrichtet wird. Alle Gymnasien sind für Mädchen und Jungen geöffnet. Die erste Fremdsprache ist in der Regel Englisch (Ausnahme: Latein am Celtis-Gymnasium).

Aufgabe und Ziel der Gymnasien
Abitur: Nach acht- bzw. neunjähriger Ausbildung und bestandener Prüfung wird das Reifezeugnis verliehen, das zum Studium aller Fachrichtungen an deutschen Universitäten und Fachhochschulen berechtigt. Oberstufenreife: Nach dem Bestehen der 10. Jahrgangsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler den Zeugnisvermerk "Oberstufenreife", die als Mittlere Reife und als Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe und zur Fachoberschule gilt. Die Oberstufenreife wird vielfach als Eintrittsvoraussetzung für qualifizierte Berufe in Wirtschaft und Verwaltung verlangt.

Aufnahmebedingungen
Erfolgreicher Besuch mindestens der 4. Jahrgangsstufe der Volksschule und
a) Übertrittszeugnis der Volksschule, in dem die Schülerin/der Schüler als geeignet für den Besuch eines Gymnasiums (Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU mindestens 2,33) bezeichnet wird.
b) Erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht, sofern das Übertrittszeugnis der Volksschule die Schülerin/den Schüler nicht als geeignet für den Besuch eines Gymnasiums (Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU bzw. Englisch schlechter als 2,33) bezeichnet.

Anmeldung
Die Anmeldungen für die 5. Klassen erfolgen Anfang Mai; spätere Anmeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Zur Anmeldung müssen die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und das Über- trittszeugnis im Original bei derjenigen Schule vorgelegt werden, in das die Schülerin/der Schüler aufgenommen werden soll. Das Übertrittszeugnis verbleibt bei dieser Schule.

Finanzaufwand
Die Stadt Schweinfurt trägt den Sachaufwand für das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, das Olympia-Morata-Gymnasium und das Walther-Rathenau-Gymnasium, für letzteres zusätzlich auch den Personalaufwand.